julia raschke 2010
Kundendienst Service
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service im Kundendienstbereich an.
Ein 24-Stunden Notservice ist für uns ebenso selbstverständlich wie top geschulte Kundendienstmonteure.
Wir betreuen für Sie die kompletten Wartungen für Heizungs-und Klimaanlagen in allen Größen und Variationen.
Über 1500 feste Wartungsverträge sprechen für die Zufriedenheit unserer Kunden.
Wir bieten Ihnen des weiteren einen Full Service mit unseren
Facility Management Paketen an.
Wir warten, betreuen und betreiben die kompletten technischen Anlagen Ihres Gebäudes.

Wenn Sie einmal einen Service für Ihre Heizungs- oder Klimaanlage erhalten haben, kennen Sie den Unterschied zu sogenannten "Staubtuchwartungen" vieler auf dem Markt befindlicher Marktbegleiter.
Solche vom Preis her vorteilhafte, jedoch für die technische Stabilität Ihres Heizungs- Lüftungs- oder Klimaanlagesystems negativen Auswirkungen, lehnen wir grunbsätzlich ab.
Sie erhalten von uns immer einen fairen Preis für eine qualitativ hochwertig ausgeführte Wartung für eine lange Laufzeit Ihrer Anlage.

Wir warten und halten des weiteren folgende Anlagen instand:

  • Heizungsanlagen
  • Öl- und Gaskesselanlagen
  • Gasthermenanlagen
  • Brennwerttechnik
  • Fernheiz Stationen
  • Blockheizkraftwerke
  • Wärmepumpen
  • Lüftungsanlagen
  • Klimaanlagen
  • Kälteanlagen
  • MSR Schalt- und Regeltechnik


    Sie können uns jederzeit unter 06221/ 3443-0 erreichen.
    Weitere Informationen auf unserer
    Kontaktseite oder in dringenden Fällen durch die Notdienstbereitschaft.

  • Eine Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen Ihrer modernen Heizungsanlage.
    Nur bei einer regelmäßigen Wartung, einmal jährlich mindestens, ist sicherzustellen, daß der Wärmeerzeuger für ein wohltemperiertes und sicheres "Zuhause" sorgt. Nur durch eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden Schäden an Mensch und Haus verhindert. Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Betreiber von Zentralheizungsanlagen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW, die Wartung von einem Fachkundigen vornehmen zu lassen, gemäss § 9 der Heizungsanlagen-Verordnung aus dem Jahre 1994.
    (Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantiezusagen der Gerätehersteller bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
    Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:
    • Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen.
    • Einstellen der Feuerungseinrichtung.
    • Überprüfung der zentralen sicherungsregeltechnischen Einrichtungen.

    Die Heizungswartung hilft Energie sparen und verhindert oft Schäden und das bei relativ geringem finanziellen Aufwand. Nicht richtig gewartete und falsch eingestellte Heizungskessel haben einen imensen Mehrverbrauch an ökologisch wertvoller Heizenergie.
    (Bei schlecht eingestellter Verbrennung oder verschmutzter Kesselfläche ist der Mehrverbrauch oft noch größer.)

    Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen:

    auch hier gibt es klare Vorgaben vom Gesetzgeber, Klimaanlagen warten zu lassen und regelmäßige Dichheitsprüfungen an Anlagen mit mehr als 3kg Kältemittel durchführen zu lassen.
    Sollten diese Betreiberpflichten nicht durchgeführt werden, kann der Betreiber der Klimaanlage mit empfindlichen Strafen rechnen.

    Ein Wartungsvertrag mit der Firma Selz sichert Sie rechtlich und technische ab und gewährleistet so einen langen Betrieb Ihrer Klimaanlage.

    Gerne erstellen wir Ihnen ein Wartungsangebot.

     

    Unser 24-Stunden-Dienst steht allen Kunden, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, an allen Tagen des Jahres von 24.00 bis 24.00 Uhr, also auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.
    Über unseren Anrufbeantworter (Tel.: 06221/ 3443-0) erfahren Sie immer die Telefonnummer unseres Bereitschaftdienstes, den Sie dann anrufen können.

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    Selz & Cie Service Tips

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    Selz & Cie Service Tips

    Auf dieser Seite können Sie unsere Tips fürs Heizen und Lüften Ihres Hauses bekommen. mehr....

    wichtige Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011

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    Informationen zur jährlichen Prüfung des Trinkwassers für Großanlagen

    Betroffen sind alle Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
    Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht für das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).

    Als Großanlage gilt eine Wasserverbrauchsanlage mit einem Warmwasserboiler mit einem Inhalt größer 400Liter oder der Warmwasserinhalt vom Speicher oder Durchflußerwärmer (z.B. Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur größer als 3Liter ist.

    Solche Anlagen müssen beim Gesundheitsamt gemeldet werden und jährlich auf Legionellen überprüft werden.
    Es dürfen nur zertifizierte Prüfstellen prüfen.

    Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Eigenheimen besteht die Untersuchungspflicht somit nicht.
    Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der

    Die Untersuchungshäufigkeit für die systemische Untersuchung auf Legionellen ist einmal pro Jahr.
    Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Für Nicht Risikobereiche (z.B. gewöhnliche Mietshäuser) sind Verlängerungen der Untersuchungsintervalle durch das Gesundheitsamt möglich, wenn die Einhaltung der aaRdT nachgewiesen ist und die Befunde von mindestens drei jährlichen Untersuchungen ohne Beanstandung waren.
    Es kann sein, dass Probennahmestellen einrichtet werden müssen.

    Eine Nichteinhaltung des Vorgaben kann bei Schäden an Personen durch Legionellen hohe Strafen für den Eigentümer der Anlage mit sich ziehen.
    weitere Informationen: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Trinkwasserueberwachung/26230.html

    Selz & Cie GmbH qualifizierter Buderus Partner

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    buderus qualifizierter partner logo_00
    Eine nun mehr schon seit mehreren Jahrzehnten andauernde Partnerschaft der Firmen Selz und Buderus ist seit 2008 nun in der offiziellen Partnerschaft dokumentiert.

    Nur Firmen, welchen den hohen Qualitätsstandards der Firma Buderus entsprechen, bekommen dieses hohe Qualitätssiegel.

    Durch ständiges vorgeschriebenes Schulen der Mitarbeiter wie auch der Geschäftsführung wird ein hohes Niveau der Firma gewährleistet.

    Vertrauen auch Sie uns den Einbau und die Wartung Ihrer Buderus Heizungsanlage an. Wir bauen für Heizungsanlagen in allen Größen von 8,00kW bis zu 2,00MW Anlagen. Wir beraten Sie gerne für energiesparende und regenerative Energieformen.

    Fa. Selz & Cie erneut Viessmann Martiv Partner 2010

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    viessmann marktiv partner 2010

    Viessmann dokumentiert die hohe Servicequalität und die Leistungen der Fa. Selz im Zusammenhang mit Produkten der Fa. Viessmann seit nunmehr mehr als 10 Jahren.

    Aufgrund unserer besonderen Leistungen in der Kundenbetreuung und- Orientierung wurden wir von Viessmann als marktiv [partner] von 2000 bis 2010 ausgezeichnet.
    Die Leistung und Betreuung eines marktiv Partners unterliegen einer hohen technischen und Servicequalität u.a. durch den regelmässigen Besuch der Viessmann Akademie.
    Dies stellt einen regelmäßigen Verbesserungsprozess dar.
    Hierau resultiert eine grosse Kompetenz bei der Planung, Ausführung, und Betreuung der Anlagen nach dem Einbau.
    Hierauf können unsere Kunden beim Einbau von Viessmann Produkten durch die Fa. Selz vertrauen.