Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Raumwärme als auch das Warmwasser eines Gebäudes bereitstellen.
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Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
Informationen über Förderungen siehe unter www.bafa.de www.energiefoerderung.info |
| Die Höhe der Förderung bei effizienten Wärmepumpen Basisförderung
Neubauten Stand 02/ 2009 Bei Neubauten beträgt die Förderung in Wohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen im Neubau beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 5 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 850 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt. Hinweis: Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen (z. B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.). Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Fördergrenzen um 50 %. |