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Coronazertifikat

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Wenn Sie dieses Logo am Eingang eines Geschäftes, Restaurant, Bank usw. sehen, können Sie von einer guten Lüftungstechnik und somit der Reduktion von eventuellen Coronaviren ausgehen.

Über uns

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Die Lüftungsanlage hat einen Mindestaußenluftwechsel von 2fach pro Stunde (d.h. die Luft wird mindestens alle 30 Minuten komplett getauscht gegen frische Außenluft)

1.

Die Wartung und der Service an der Lüftungsanlage wird regelmäßig durchgeführt

3.

Der Außenluftvolumenstrom pro Person beträgt mindestens 40 m³/h

5.

Die Filteranlage entspricht mindestens den Vorgaben der aktuellen Version der VDI 6022

2.

Falls eine Umluftvorrichtung vorhanden ist, ist die Umluft mit einer ausreichenden Filterung versehen, gem. Vorgaben Bundesamt für Arbeitsschutz)

4.

Alternativ kann die Zertifizierung auch nach FGK Status Report 52
"Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des
Infektionsrisikos über den Luftweg
AHA + Lüftung" durchgeführt werden

6.

Seit 70 Jahren beschäftigen wir uns bei der Firma Selz mit dem Thema gute Luft in Innenräumen.
Gerade in der Coronakrise wird ein ausreichender Luftwechsel immer mehr zum entscheidenden Faktor für die Verminderung von Coronaviren.

Viele Verkaufsläden, Restaurants, Büros, Bankgebäude und Kaffees hatten auch schon vor der Pandemie eine gute Lüftungsanlage von uns eingebaut, manche Kunden haben jetzt in die Situation genutzt und die Anlagen nachgerüstet.
Wir sind somit Teil der Lösung, um Öffnungsschritte nach sinkender Inzidenzen mit einem gutem Gewissen mit unserer professioneller Lüftungstechnik zu unterstützen.

Um dies für die Kunden und Besucher zu dokumentieren, haben wir das SELZ Coronazertifikat erstellt.

Dieses wird nur an Betreiber von Lüftungsanlagen ausgestellt, welche gewisse Anforderungen an ein Lüftungssystem erfüllen, um Ihnen zu dokumentieren, dass in diesen Räumen alles getan wird, um eine eventuelle Coronavirenbelastung so gering wie möglich zu halten.

Sollten weitere Fragen zu diesem Thema oder die Authentizität eines Zertifikates prüfen wollen, so sprechen Sie uns gerne an.


Das Zertifikat wird nur unter folgenden Bedingungen zugeteilt:
(Pos. 1 bis 5 müssen gleichzeitig erfüllt sein,
Pos. 6 ist ein gesondertes Verfahren, ein Alleinstellungsmerkmal und daher ausreichend als Nachweis, teilweise sind die Mindestbedingungen von Pos. 1 bis 5
in der Zertifizierung nach +L Lüftung enthalten, bzw. überschritten).

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