Kundendienst Service
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service im Kundendienstbereich an.
Ein 24-Stunden Notservice für Wartungsvertragskunden ist für uns ebenso selbstverständlich wie top geschulte Kundendienstmonteure.
Ein Wartungsvertrag mit der Firma Selz sichert Sie rechtlich und technisch ab und gewährleistet so einen langen Betrieb Ihrer haustechnischen Anlagen und sichert so auch den Wertbestand Ihres Gebäudes mit ab.
Gerne sind wir Ihr Partner für die Wartung und den Service Ihrer HLK Anlagen.
Wir betreuen für Sie die kompletten Wartungen für Heizungs-und Klimaanlagen in allen Größen und Variationen.
Über 2000 Wartungsverträge sprechen für die Zufriedenheit unserer Kunden.
Des Weiteren bieten wir Ihnen Facility Management für weitergehende Betreuung Ihrer Anlagentechnik an.

Die Selz Kundendienstleiter
Wenn Sie einmal einen Service der Fa. Selz & Cie für Ihre Heizungs- oder Klimaanlage erhalten haben, kennen Sie den Unterschied zu sogenannten "Staubtuchwartungen" vieler auf dem Markt befindlicher Marktbegleiter und einer professionellen Wartung durch unsere Firma.
Diverse Marktbegleiter bieten vom Preis her vorteilhaftere Wartungen an, jedoch mit negativen Auswirkungen für die technische Stabilität Ihres Heizungs- Lüftungs- oder Klimaanlagesystems.
Solche vermeintlich günstigere Wartungen lehnen wir aus qualitätsgründen ab.
Sie erhalten von uns immer einen fairen Preis für eine qualitativ hochwertig ausgeführte Wartung um eine lange Laufzeit Ihrer Anlage zu garantieren.
Wir warten und halten folgende Anlagen instand:
1.
Heizungsanlagen
4.
Brennwerttechnik
7.
Wärmepumpen
10.
Garagenabluftanlagen
2.
Öl- und Gaskesselanlagen
5.
Fernheizstationen
8.
Lüftungsanlagen
11.
Klimaanlagen
3.
Gasthermenanlagen
6.
Blockheizkraftwerke
9.
Wohnraumlüftungen
12.
Kälteanlagen
Eine Heizungswartung
z.B. sichert über viele Jahre die Funktion und den Nutzen Ihrer modernen Heizungsanlage.
Nur bei einer regelmäßigen Wartung, einmal jährlich mindestens, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger für ein wohltemperiertes und sicheres "Zuhause" sorgt. Nur durch eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden Schäden an Mensch und Haus verhindert.
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie mittels der Energieeinsparverordnung (EVEV), Wartungsarbeiten regelmäßig von einer Fachfirma durchführen zu lassen.
(Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantiezusagen der Gerätehersteller bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:
-
Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauschflächen.
-
Einstellen der Feuerungseinrichtung.
-
Austausch von Verschleißmaterialien
-
Überprüfung der zentralen sicherungsregeltechnischen Einrichtungen.